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28.02.2025
«Interchange Fees» verbieten!
KMU leiden unter zu hohen Gebühren bei Debitkarten
Bezahlte früher ein Gast mit einer Debitkarte, fiel eine Gebühr von gesamthaft 26 Rappen an. Heute werden den Vertragsunternehmen bis zu 2.80 Franken pro Transaktion belastet. In Zeiten, in denen mancherorts fast nur noch bargeldlos bezahlt wird, geht das ganz schön ins Geld.
Vor 2021 waren in der Schweiz «Interchange Fees» auf Debitkarten verboten. Das änderte sich mit den neuen Karten von Visa und Mastercard. Weil man mit diesen online bezahlen kann, erlaubte die Wettbewerbskommission ein Interbanken-Entgelt. Dieses bezahlen Händler an ihre Händlerbank (Acquirer), welche die Gebühr an die Bank des Karteninhabers weitergibt.
Mit Mastercard hat die Weko eine Lösung gefunden, welche die Interchange Fees auf 0.12 bzw. 0.31 Prozent begrenzt. Bei Visa läuft aktuell ein Verfahren. Dort liegen die Gebühren bei 0.2 bzw. 0.31 Prozent.
Die Interchange Fee macht nur einen Teil der Gebühren für den Händler aus. Mit der Maestro-Karte lagen die gesamten Gebühren für die Händler pro Transaktion bei 26 Rappen (Fixbetrag). Heute bezahlt beispielsweise ein Restaurant für dieselbe Rechnung einen prozentualen Anteil: Bei Debit-Karten sind es rund 0.5 Prozent.
Je nach Vertrag zahlt der Restaurantbesitzer dadurch deutlich mehr als früher. Maximal bezahlt er 2.80 Franken pro Transaktion. Dabei haben grosse Unternehmen Verhandlungsmacht, KMU keine.
Während die anfänglichen Innovationskosten für die neuen Karten längst gedeckt sein dürften, besteht die Interchange Fee weiter. Viele Banken geben diese an ihre Kunden weiter, indem die Karten zu attraktiveren Konditionen angeboten werden. Somit kommen die Händler für Gebühren der Bankkunden auf.
Hier setzen die Nationalräte Jacqueline De Quattro und Vincent Maitre an. Mit zwei identischen Motionen wollen sie Interchange Fee für Zahlungen mit Debit-Karten verbieten. Die Motionen wurden vom Nationalrat in der Frühjahrssession vor einem Jahr zusammen angenommen.
Von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats wurde sie nun aber abgelehnt. Die WAK-S sieht das Problem in der fehlenden Transparenz von Gebühren zwischen Acquirern und Händlern. Sie hat deshalb eine Motion eingereicht, welche die Händlerbank dazu verpflichten will, den Händlern die einzelnen Gebührenkomponenten transparent aufzuschlüsseln.
Fehlende Transparenz kann bei Blended-Pricing-Modellen ein Problem darstellen. Doch das rechtfertigt die Interchange Fee nicht. Zudem herrscht bei den «Interchange-plus-Modellen» (IC++) bereits Transparenz über die unterschiedlichen Händlerkosten. Diese Modelle sind auf dem Vormarsch.
Angesichts der Duopol-Verhältnisse ist auch zu bezweifeln, dass zunehmende Transparenz die Gebühren beeinflusst. Das eine tun und das andere nicht lassen, lautet die Devise. Es bleibt zu hoffen, dass die Motionen von Maitre und De Quattro sowie der WAK-S angenommen werden. Zusammen entlasten sie KMU und Kunden!
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Dossier: Kreditkarten
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