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12.06.2025
Hände weg vom Trinkgeld!
Bisherige Praxis der Behörden hat sich bewährt
Bundesrätin Baume-Schneider will Trinkgelder besteuern und darauf Sozialversicherungsabgaben erheben. Damit sollen Finanzierungslöcher gestopft werden, die sich der Bund selbst eingebrockt hat. Statt endlich bei der Verwaltung und dem überbordenden Sozialstaat die Sparschraube anzusetzen, soll die arbeitende Bevölkerung zur Kasse gebeten werden!
Wird das Trinkgeld tatsächlich neu als Lohn eingestuft, wie das Bundesrätin Baume-Schneider anstrebt, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Leidtragenden. Denn sie werden wegen der höheren Sozialabgaben am Ende des Monats weniger Lohn erhalten.
Es ist eine sehr schlechte Idee, an der bisherigen Praxis der Behörden etwas zu ändern. Durch eine flächendeckende Besteuerung wird die Bereitschaft der Gäste abnehmen, Trinkgeld zu geben: Die persönliche Anerkennung für gute Leistungen wird dann zunehmend verloren gehen.
Die Arbeitgeber werden zusätzlichen administrativen Aufwand und höhere Kosten haben. Das zwingt die Betriebe, ihre Preise zu erhöhen, was wiederum die Gäste treffen wird. Und weil höhere Preise die Nachfrage hemmen, werden Arbeitsplätze verloren gehen!
Höhere Lohnnebenkosten reduzieren den Spielraum der Arbeitgeber, wettbewerbsfähige Nettolöhne zu bezahlen. Das schadet der Attraktivität der Branche. Gerade gut ausgebildete Fachkräfte werden das Gastgewerbe verlassen. In der Folge wird die Servicequalität abnehmen!
Ein Blick zurück
1974 trat der Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe in Kraft. Seit damals ist der Service in den Restaurantpreisen inbegriffen. Die Abgabe eines Trinkgeldes ist freiwillig und hat den Charakter einer Schenkung an den Mitarbeitenden.
Jeder Gast entscheidet selbst, ob und wem er etwas geben möchte. In der Praxis sind Trinkgelder nichts anderes als Gesten der Wertschätzung. In manchen Restaurants werden sie unter den Mitarbeitenden aufgeteilt. Allgemein gültige Regelungen gibt es nicht.
Das Gastgewerbe verfügt über einen guten Gesamtarbeitsvertrag, der faire, marktgerechte Anstellungsbedingungen gemäss den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Branche garantiert. Grundsätzlich sind Trinkgelder kein Lohnbestandteil. Das gilt auch bei Coiffeuren, Taxifahrern, Croupiers oder Handwerkern.
An der bisherigen Praxis zu rütteln, ist weder im Interesse der Gäste noch der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hände weg vom Trinkgeld!
Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt
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Dossiers: Bürokratie | Sozialversicherungen
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