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30.03.2026
Freinächte während der Art-Woche
Liberale Regelung der Öffnungszeiten
Für die «Art»-Woche vom 15. bis 21. Juni 2026 sind die Öffnungs- und Schliessungszeiten für Gastronomiebetriebe im Innenbereich und für Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligungen aufgehoben.
Für die Aussenbereiche gelten folgende verlängerte Öffnungszeiten: Im Innenstadt-Perimeter gemäss ERPI-Plan bis 2 Uhr, in den Aussenquartieren bis 24 Uhr.
Es ist zu beachten, dass die allgemeinen Auflagen für Boulevard-Restaurants weiterhin Gültigkeit haben und einzuhalten sind. Andere bereits verfügte betriebliche Massnahmen (z. B. Musik-Lautstärke, Musikverbot im Freien) bleiben weiterhin gültig.
Personen, welche beabsichtigen, eine Gelegenheits- und Festwirtschaft zu führen sowie Vereins- und Klubwirtschaften, welche ausserhalb der ihnen bewilligten Öffnungszeiten wirten möchten, können für jeweils 150 Franken während der «Art Basel 2026» eine Bewilligung beantragen.
Wer eine Gastwirtschaft betreibt oder Anlässe organisiert, ist gebeten, für ein rücksichtsvolles Miteinander zwischen Gästen und der Wohnbevölkerung zu sorgen. Bewilligungsgesuche sind bis am 25. Mai 2026 an das Bau- und Gastgewerbeinspektorat zu richten.
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Dossier: Events
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